
Verhandlung – Gespräche führen
In vielen Fällen sind die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nahe miteinander verwandt und damit auch nach Erbauseinandersetzungen auf das Engste miteinander verbunden. Ihren Interessen kann deshalb in bestimmten Konstellationen am besten damit gedient sein, dass eine einvernehmliche Lösung mit allen involvierten Parteien gefunden wird.
