Verhandlung – Gespräche führen

In vielen Fällen sind die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nahe miteinander verwandt und damit auch nach Erbauseinandersetzungen auf das Engste miteinander verbunden. Ihren Interessen kann deshalb in bestimmten Konstellationen am besten damit gedient sein, dass eine einvernehmliche Lösung mit allen involvierten Parteien gefunden wird.

Liechti Fabrizio Andrea Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar / Partner, Fachanwalt SAV Erbrecht +41 31 320 59 34 E-Mail
Eggel Martin Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M. (Georgetown) Konsulent +41 31 320 59 49 E-Mail
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