Planung

Nachlassplanung

Wenn es um die Regelung der Nachfolge – privat oder im Unternehmen – geht, stellen sich viele Fragen: Braucht es ein Testament oder einen Erbvertrag? Wie kann ich meine Kinder dem Wert nach gleich, aber in der Sache unterschiedlich behandeln? In welchem Ausmass kann ich meinen Ehegatten begünstigen? Die juristischen Antworten sind vielgestaltig. Ihre Situation erfassen wir ganzheitlich und stellen die rechtlichen Möglichkeiten einfach und verständlich dar. So verhelfen wir Ihnen zu einer massgeschneiderten Planung Ihrer Erbfolge.

Testament

Mit einem Testament können Sie beispielsweise gewisse Personen in Abweichung vom Gesetz bevorzugt behandeln. Die Erstellung eines Testamentes ist jedoch an diverse Voraussetzungen gebunden. Wir helfen Ihnen dabei, diese Voraussetzungen einzuhalten und Ihren letzten Willen so abzufassen, dass Ihre Erben dereinst keinen Streit haben werden.

Ehe- und Erbvertrag

Mit einem Ehe- und/oder Erbvertrag können die Ehegatten gemeinsam verbindlich ihr Zusammenleben und die Vermögenssituation im Todesfall regeln. Bei der erbvertraglichen Regelung können bei Bedarf auch andere Personen – wie etwa die Kinder – vertraglich bindend einbezogen werden. Das schafft Gestaltungsfreiraum und ermöglicht tragfähige, einvernehmliche Lösungen.

Maximalbegünstigung des Ehegatten oder Partner

Momentan erleben wir demographisch spannende Zeiten: Menschen werden immer älter, die Pflegekosten nehmen zu und die Familienformen werden vielfältiger. Entsprechend ist unser Erbrecht in vielen Konstellationen nicht mehr passend. Gerne erklären wir Ihnen anlässlich eines unverbindlichen Gesprächs, wie Sie sich und Ihren Ehegatten oder Lebenspartner bestmöglich absichern.

Vorsorgeauftrag

Wer infolge eines Unfalls, wegen schwerer Erkrankung oder aufgrund von Altersschwäche nicht mehr selber für sich sorgen kann, ist auf die Hilfe von Dritten angewiesen. Mit einem Vorsorgeauftrag kann jede Privatperson sicherstellen, dass jemand in ihrem nahen Umfeld solchenfalls die notwendigen Angelegenheiten erledigen könnte. Vor allem für ältere Personen, Hauseigentümer und Unternehmer ist der Vorsorgeauftrag eines der wichtigsten Instrumente der Nachlassplanung. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung.

Liechti Fabrizio Andrea Dr. iur., Rechtsanwalt und Notar / Partner, Fachanwalt SAV Erbrecht +41 31 320 59 34 E-Mail
Eggel Martin Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M. (Georgetown) Konsulent +41 31 320 59 49 E-Mail
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